Änderungen des sächs. Hochschulgesetzes
die mir zu Gute kommen da ich dieses Semester eine Wiederholungsprüfung schreibe. Änderungen sind:
- Möglichkeit ohne besonderen Antrag eine 2. Wiederholungsprüfung zu bekommen und
- im Urlaubssemester Erstprüfungen zu schreiben
Quelle: ifsr.de
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